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Durchgangsarzt Zahnarzt
Karlsbad-Langensteinbach

Fachgerechte Zahnbehandlung nach Arbeits- und Schulunfällen

Unsere Zahnarztpraxis Brecht & Kollegen in Karlsbad-Langensteinbach ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt und bietet Ihnen schnelle, kompetente Hilfe bei Zahn- und Kieferverletzungen.

Warum zum Durchgangsarzt-Zahnarzt?

Wenn ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Schulunfall vorliegt und dabei Zähne, Zahnfleisch, Lippen oder der Kiefer verletzt wurden und eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft (BG) erfolgen soll. Auch bei kleineren Zahnverletzungen nach einem Unfall ist die Untersuchung durch den Durchgangsarzt wichtig, um Ansprüche gegenüber der BG zu sichern und Spätfolgen vorzubeugen.

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Zahnarzt Brecht in der Behandlung

Was passiert beim Zahnunfall beim Durchgangsarzt?

Unfallaufnahme & Dokumentation

Nach einem Zahn- oder Kieferunfall ist eine präzise Dokumentation wichtig – sowohl für die medizinische Behandlung als auch für die Abwicklung über die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallversicherung.

In unserer Praxis erfassen wir zunächst die genauen Umstände des Unfalls: Zeitpunkt, Unfallhergang, Ort sowie Angaben zu Arbeitgeber, Schule oder Versicherungsträger. Anschließend werden alle sichtbaren und diagnostisch festgestellten Verletzungen digital dokumentiert. Dazu gehören beispielsweise Fotos, Befundbeschreibungen und – falls erforderlich – Röntgenaufnahmen.

Diese strukturierte Dokumentation bildet die Grundlage für die weitere Behandlung und dient gleichzeitig als offizieller Nachweis für die Berufsgenossenschaft.

Diagnostik & Erstversorgung

Nach der Aufnahme des Unfalls erfolgt eine sofortige Untersuchung des betroffenen Bereichs. Dabei prüfen wir Zähne, Zahnfleisch, Kieferknochen und umliegende Weichgewebe auf mögliche Verletzungen.

Je nach Situation können ergänzende Röntgenaufnahmen erforderlich sein, um Frakturen, Wurzelverletzungen oder Schäden am Kieferknochen sicher zu erkennen.Im Anschluss erfolgt die Erstversorgung. Dazu gehören unter anderem:

  • Schmerzstillende Maßnahmen
  • Reinigung und Versorgung von Wunden im Mundbereich
  • Stabilisierung gelockerter oder verschobener Zähne
  • provisorische Versorgung von Zahnfrakturen
  • gegebenenfalls Schienung verletzter Zähne

Ziel dieser ersten Behandlung ist es, Schmerzen zu lindern, Folgeschäden zu vermeiden und die betroffenen Strukturen zu stabilisieren.

Behandlungsplan & BG-Bericht

Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist eine formale Meldung an die Berufsgenossenschaft erforderlich. Dafür erstellen wir einen Durchgangsarzt- bzw. Unfallbericht, in dem alle Befunde, Diagnosen und geplanten Behandlungsschritte dokumentiert sind.

Dieser Bericht wird an die zuständige Berufsgenossenschaft weitergeleitet und bildet die Grundlage für die Kostenübernahme sowie die weitere medizinische Betreuung. Gleichzeitig erstellen wir einen individuellen Behandlungsplan, der sich an der Art und Schwere der Verletzung orientiert.

Therapie & Nachsorge

Die anschließende Behandlung richtet sich nach dem Ausmaß der Verletzung. Ziel ist immer, Zähne und Funktion des Kiefers möglichst vollständig zu erhalten. Je nach Befund können folgende Therapien notwendig sein

  • Schienung gelockerter Zähne, damit diese wieder fest einheilen können
  • Wurzelbehandlung, wenn der Zahnnerv beschädigt wurde
  • chirurgische Versorgung bei tieferen Verletzungen oder Kieferbeteiligung
  • ästhetische Wiederherstellung beschädigter Zähne mit Füllungen, Aufbauten oder Kronen

Nach der Erstbehandlung sind häufig Kontrolltermine und Nachuntersuchungen notwendig, um den Heilungsverlauf zu überwachen und mögliche Spätfolgen frühzeitig zu erkennen. So stellen wir sicher, dass Funktion, Stabilität und Ästhetik Ihrer Zähne langfristig erhalten bleiben.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Bei anerkannten Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen werden die Behandlungskosten normalerweise von der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Unfallkasse übernommen. Voraussetzung ist, dass der Unfall entsprechend gemeldet und dokumentiert wird. Für Patientinnen und Patienten entstehen daher meist keine zusätzlichen Kosten. Unsere Praxis übernimmt die komplette Meldung und Kommunikation mit der BG, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Zahnarzt Brecht, Ihre Praxis mit
D-Arzt-Zulassung

Als zugelassene Durchgangsarztpraxis erfüllen wir alle fachlichen und technischen Voraussetzungen der DGUV – inklusive digitaler Dokumentation, Notfallausstattung und enger Zusammenarbeit mit Kieferchirurgen und Unfallkliniken.
Durch die langjährige Tätigkeit unseres Zahnarztes im zahnärztlichen Notdienst verfügt unsere Praxis über besonders viel Erfahrung im Bereich akuter Zahnschmerzen und komplexer Zahnbehandlungen. Unser Ziel ist es, Zähne nach Unfällen bestmöglich zu erhalten und Ihnen eine sichere, schmerzfreie und schnelle Versorgung zu bieten.

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Patientenstimmen

Als bei meinem Mann Freitagmittags vor zwei Wochen ein Stück Zahn abgebrochen ist, war unser Zahnarzt nicht mehr erreichbar. Wir haben es bei sämtlichen Vertetungen und Praxen im Umkreis versucht jemanden zu erreichen, leider vergeblich. Auch beim zahnärztlichen Notdienst haben wir niemanden erreicht. Als wir den Suchradius erweitert haben und bei Martin Brecht telefonisch jemanden erreicht haben und auch gleich kommen durften war das schon unser erstes Highlight. Nach der Behandlung war mein Mann sehr zufrieden, dass der Zahn sofort gerettet werden konnte. Vielen Dank an das freundliche und kompetente Team der Praxis und an Herrn Martin Brecht.

G. Keller (Quelle: Google)

Was tun bei einem Zahnunfall?

Ein Zahnunfall – zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall, Sturz oder Sportunfall – sollte immer möglichst schnell zahnärztlich behandelt werden. Je schneller gehandelt wird, desto größer ist die Chance, dass ein ausgeschlagener oder beschädigter Zahn erhalten werden kann. Beachte deshalb folgende Schritte:

1. Zahnreste oder ausgeschlagene Zähne nicht reinigen
Falls ein Zahn ausgeschlagen ist oder Zahnteile abgebrochen sind, bitte nicht abspülen, reinigen oder desinfizieren. Auf der Zahnwurzel befinden sich empfindliche Zellen, die für das Wiedereinsetzen des Zahnes wichtig sind. Jede Reinigung kann diese zerstören.

2. Den Zahn feucht lagern – idealerweise in einer Zahnrettungsbox.
Legen Sie den Zahn sofort in eine Zahnrettungsbox, falls eine verfügbar ist. Diese enthält eine spezielle Nährlösung, die die Zellen der Zahnwurzel mehrere Stunden am Leben halten kann. Wenn keine Zahnrettungsbox vorhanden ist, kann der Zahn vorübergehend in H-Milch gelagert werden. Wichtig: Der Zahn darf nicht trocken aufbewahrt werden und sollte auch nicht in Wasser gelegt werden.

3. Zahn nur an der Krone anfassen
Fassen Sie den Zahn möglichst nur an der Zahnkrone (dem sichtbaren Teil) an – niemals an der Wurzel. Die Wurzeloberfläche ist sehr empfindlich und sollte nicht berührt werden.4. Blutungen stillen und Verletzungen kühlen
Bei blutenden Verletzungen im Mund kann vorsichtig auf eine sterile Kompresse oder ein sauberes Tuch gebissen werden. Zusätzlich hilft Kühlen von außen, um Schwellungen zu reduzieren.

4. Blutungen stillen und Verletzungen kühlen
Bei blutenden Verletzungen im Mund kann vorsichtig auf eine sterile Kompresse oder ein sauberes Tuch gebissen werden. Zusätzlich hilft Kühlen von außen, um Schwellungen zu reduzieren.

Schnellstmöglich zahnärztliche Hilfe aufsuchen

Kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Durchgangsarzt Zahnarzt oder den zahnärztlichen Notdienst. Idealerweise erfolgt die Behandlung innerhalb von 30 bis 60 Minuten, da in diesem Zeitraum die besten Chancen bestehen, den Zahn erfolgreich wieder einzusetzen.

Auch wenn ein Zahn nur locker erscheint oder ein Stück abgebrochen ist, sollte immer eine zahnärztliche Untersuchung erfolgen. Nicht sichtbare Schäden am Zahnnerv oder Kiefer können sonst unentdeckt bleiben.

Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie sofort Kontakt mit unserer Praxis auf – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

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WICHTIG: Unfallhergang dokumentieren!!!

Notieren Sie möglichst genau, wann und wie der Unfall passiert ist. Bei Arbeits- oder Wegeunfällen sind diese Angaben wichtig für die Dokumentation gegenüber der Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung.

Notieren Sie daher zum Beispiel:

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls
  • Unfallort
  • Arbeitgeber, Schule oder Kindergarten
  • kurze Beschreibung des Unfallhergangs
  • eventuell beteiligte Personen oder Zeuge

Häufige Fragen zum Zahnunfall bei Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen

Was gilt als Arbeitsunfall mit Zahnverletzung?

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich eine Verletzung während der beruflichen Tätigkeit oder im direkten Zusammenhang mit der Arbeit ereignet. Dazu zählen auch Unfälle auf dem Betriebsgelände, bei Dienstwegen oder bei Tätigkeiten im Auftrag des Arbeitgebers. Werden dabei Zähne oder der Kiefer verletzt, fällt die Behandlung in der Regel unter die gesetzliche Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft (BG).

Was ist ein Wegeunfall?

Als Wegeunfall gilt ein Unfall, der sich auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder auf dem Rückweg nach Hause ereignet. Auch hierbei sind Zahn- oder Kieferverletzungen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Wichtig ist, dass der Unfall auf dem üblichen direkten Weg passiert ist.

Zählt ein Zahnunfall in der Schule ebenfalls als Versicherungsfall?

Ja. Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, in den Pausen sowie auf dem Schulweg über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Kommt es dabei zu einem Zahnunfall, übernimmt in der Regel die zuständige Unfallkasse die Behandlungskosten.

Muss der Unfall gemeldet werden?

Ja. Der Unfall sollte möglichst umgehend dem Arbeitgeber, der Schule oder dem zuständigen Träger gemeldet werden. Für die medizinische Dokumentation erstellen wir einen entsprechenden Unfallbericht, der an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet wird.

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Zahnersatz

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Wurzelbehandlung

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Implantologie

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Zahnärztlicher Notdienst: Schnelle Hilfe, wenn Sie sie am dringendsten benötigen

In unserer Praxis bieten wir während der regulären Sprechzeiten eine umfassende Notfallbehandlung an. Bei akuten zahnmedizinischen Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten, insbesondere an Wochenenden und nachts, wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst im Städtischen Klinikum Karlsruhe.

Zahnärztlicher Nacht-Notdienst (20:00 – 08:00 Uhr):
0761/120 120 00

Die KZVBW organisiert den Notdienst und ist unter der angegebenen Nummer erreichbar. Mehr erfahren unter: https://www.kzvbw.de/

Städtisches Klinikum Karlsruhe
Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Moltkestraße 120 (Anfahrt über Kußmaulstraße)
76133 Karlsruhe

Martin Brecht

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